Arbeitgeber-Belastungs-Rechner

Start-up im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI)

Ein innovatives Start-up-Unternehmen mit 20 Beschäftigten wäre nach Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze von einem Anstieg der Lohnzusatzkosten um 23,8 % betroffen.

Allgemeine Angaben

  • Branche
    KI-Software
  • Zahl der Beschäftigten
    20
  • Durchschnittseinkommen
    68.806 €
Mitarbeitende mit Einkommen < 64.000 € 25 % der Belegschaft
Mitarbeitende mit Einkommen 64.000 € bis 98.000 € 75 % der Belegschaft
Mitarbeitende mit Einkommen > 98.000 € 0 % der Belegschaft

Start-ups sind in der Regel hoch innovative Unternehmen, die darauf abzielen, neue Produkte oder Geschäftsmodelle zu entwickeln und erfolgreich auf dem Markt zu etablieren. Ein sehr junges Unternehmen aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) mit 20 Beschäftigen ist Teil der Start-up-Szene. Bei Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung auf das Niveau der Rentenversicherung würden die Lohnzusatzkosten dieses Start-Ups um 23,8 % steigen. Im Detail stellt sich das für das Unternehmen wie folgt dar:

Arbeitgeber-Mehrbelastung im Gesamtunternehmen bei Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung*

* Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) auf das Niveau der Rentenversicherung

Lohnzusatzkosten im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung