Der Beitragssatz bezeichnet in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) den prozentualen Anteil am Bruttoarbeitsentgelt, der an die Kranken- und Pflegekassen zur Finanzierung der Gesundheits- und Pflegeversorgung abgeführt wird. Der Beitragssatz wird anteilig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht.