Die Berechnung der Lohnzusatzkosten in der Kranken- und Pflegeversicherung für ein Gesamtunternehmen erfolgt durch die Auswahl eines oder mehrerer Gehaltsklassen und der dazugehörigen Anzahl der Angestellten. Der Rechner definiert die Gehaltsklassen in der Regel in 5.000 Euro-Schritten. Ausgangsgröße ist die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichte Mindestbemessungsgrundlage von jährlich 14.979,96 € (2025). Als oberer Orientierungspunkt dient ein Jahresgehalt oberhalb von 96.600 € jährlich, ab dem nach Plänen von SPD und Grünen die neue, an der Rentenversicherung orientierten Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung überschritten wird.
Um den Arbeitgeber-Belastungs-Rechner „einfach“ zu halten, wird zur Berechnung der Gesamtbelastung jeweils der Mittelwert einer Gehaltsklasse genutzt. Beispiel: In der Gehaltsklasse 40.000 – 45.000 Euro ermittelt der Arbeitgeber-Belastungs-Rechner die Lohnzusatzkosten für jeden Angestellten mit dem Mittelwert von 42.500 Euro. Werden in den Gehaltsklassen alte oder neue Beitragsbemessungsgrenzen berührt, werden die Beitragsbemessungsgrenzen rechnerisch stets entsprechend berücksichtigt.