Arbeitgeber-Belastungs-Rechner

Wird jemand entlastet? Wer wird belastet?

Niemand wird entlastet. Die Vorschläge der SPD und Grünen zur Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung auf das Niveau der Rentenversicherung würden Arbeitnehmer und Arbeitgeber formal paritätisch belasten. Die jeweiligen Beitragssätze wären auf eine stark erhöhte Beitragsbemessung anzuwenden.

Bei den Arbeitgebern würden bei einem Jahreseinkommen ab 66.150 Euro die von der Kranken- und Pflegeversicherung verursachten Lohnzusatzkosten um bis zu 46,0 Prozent steigen.

Besonders berührt vom Anstieg der Lohnzusatzkosten sind Wirtschaftszweige, die relativ häufig qualifizierte und hochqualifizierte Fachkräfte beschäftigen. Dazu gehören zum Beispiel die Branche der Energieversorgung, der Finanzdienstleistungen, der Information und Kommunikation, des Verarbeitenden Gewerbes sowie alle wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen. Die Durchschnittsverdienste dieser Branchen liegen allesamt über der alten beziehungsweise (nahe) der neuen Beitragsbemessungsgrenze.