Arbeitgeber-Belastungs-Rechner

Was sind Lohnzusatzkosten?

Die Lohnzusatzkosten (auch Lohnnebenkosten) fallen für Arbeitgeber zusätzlich zum Leistungsentgelt an. Die Lohnzusatzkosten umfassen unter anderem den Arbeitgeberanteil der Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Mit Bezug auf die Kranken- und Pflegeversicherung liegen die Lohnzusatzkosten bis zur jährlichen Beitragsbemessungsgrenze von heute 66.150 € (2025) bei durchschnittlich 10,35 % auf Lohn und Gehalt. Diesem Wert liegt der offizielle im Dezember 2024 im Bundesanzeiger auf Basis des GKV-Schätzerkreises vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verkündete durchschnittliche Beitragssatz der Krankenkassen zu Grunde. Der tatsächliche durchschnittliche Beitragssatz liegt schon Anfang 2025 rund 0,4 Prozentpunkte höher als der offiziell vom BMG veröffentlichte.

Bei der sogenannten geringfügigen Beschäftigung („Mini-Jobs“) gelten andere Beitragssätze. Aus Gründen der Vereinfachung werden „Mini-Jobs“ im Arbeitgeber-Belastungs-Rechner nicht berücksichtigt und die vom BMG für 2025 veröffentlichte Mindestbemessungsgrundlage von jährlich 14.979,96 € zu Grunde gelegt.