Für Unternehmen und damit für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands kommt es in der Sozialversicherung auf insgesamt stabile Lohnzusatzkosten an. Die Höhe dieser Kosten hängt sowohl vom Beitragssatz als auch von der Beitragsbemessungsgrenze ab.
Trotzdem wird in der Politik häufig allein vom Ziel der Stabilität des Beitragssatzes gesprochen. Die Lohnzusatzkosten steigen aber auch dann, wenn der Beitragssatz unverändert bleibt, aber stattdessen die Beitragsbemessungsgrenze erhöht wird. Und weil die jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung (2025: 66.150 €) unterhalb der Bemessungsgrenze in der Rentenversicherung liegt, wird in Teilen der Politik gefordert, nach der Bundestagswahl über die jährliche an die Lohnentwicklung orientierte Regeldynamisierung hinaus eine außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung auf das Niveau der Rentenversicherung (2025: 96.600 €) durchzusetzen.