Arbeitgeber-Belastungs-Rechner

Wie werden Privatversicherte im Arbeitgeber-Belastungs-Rechner berücksichtigt?

Der Arbeitgeber-Belastungs-Rechner bezieht sich auf gesetzlich kranken- und pflegeversicherte Beschäftigte. Sind in den Unternehmen privatversicherte Mitarbeiter*inne beschäftigt, muss eine differenziertere Betrachtung vorgenommen werden.

In der Kranken- und Pflegeversicherung erhalten Privatversicherte von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss. Der Zuschuss wird in Höhe des Betrages gezahlt, der sich bei Anwendung der Hälfte des Beitragssatzes nach § 241 zuzüglich der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach § 242a und der nach § 226 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bei Versicherungspflicht zugrunde zu legenden beitragspflichtigen Einnahmen als Beitrag ergibt, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, den der privatversicherte Beschäftigte für seine Krankenversicherung zu zahlen hat.

Für die Arbeitgeber heißt das, dass die Veränderung der zu tragenden Lohnzusatzkosten von der individuellen Beitragsprämie des Versicherten abhängt. Im günstigsten Fall, unterhalb des heutigen GKV-Höchstbeitrages, bleiben sie konstant. Häufig wird es für den Arbeitgeber aber teurer, weil durch eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auch der Arbeitgeberzuschuss für Privatversicherte höher ausfallen kann. Das ist u.a. der Fall, wenn nach § 257 SGB V privatversicherte Arbeitnehmer ihren Arbeitgeberzuschuss durch ebenfalls in der PKV beitragszahlende, nicht arbeitende, aber trotzdem zuschussfähige Familienangehörige bis zum neuen, höheren Arbeitgeber-Höchstbetrag erhöhen können.